Stornobedingungen
§ 6 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
1. Rücktritt des Gastes, Stornierung
Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung, hat der Vermieter Anspruch auf angemessene Entschädigung:
a. Bei Stornierung innerhalb von 40 Tagen vor Anreise oder bei Nicht-Anreise berechnen wir 100% vom Gesamtpreis
b. Eine Stornierung bis 40 Tagen vor Anreise ist kostenfrei möglich Die geleitstete Anzahlung wird retour überwiesen
c. Der Vermieter hat die Wahl bei Rücktritt von der Buchung, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.
d. Bei Reiseabbruch oder vorzeitiger Abreise eines Gastes hat der Vermieter Anspruch auf 100 % des Gesamtmietbetrages.
2. Rücktritt des Vermieters
a. Der Vermieter ist berechtigt die Buchung innerhalb von 24 Stunden abzulehnen (wegen Gefahr von Doppelbuchung mit anderen Buchungsportalen). Der Vermieter ist auch innerhalb 40 Tagen vor Anreise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
b. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen 5 Tagen bzw. nach Vereinbarung geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht wird; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter‐ oder Weitervermietung vorliegt; der Vermieter von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Vermieters nicht ausgleicht.
d. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
e. Der Vermieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 20:00 des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass schriftlich ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
f. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12:00 des folgenden Tages reserviert.
g. Auch wenn der Gast das bestellte Appartement nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Vermieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.